I. Die Anmeldung ist die verbindliche Erklärung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin, auf Grundlage der Ausschreibung und dieser Teilnahmebedingungen an der Maßnahme teilnehmen zu wollen. Eine Anmeldung ist nur über das Onlineportal oder schriftlich möglich. Bei Minderjährigen nur durch alle sorgeberechtigten Personen. Wird die Anmeldung nur von einer sorgeberechtigten Person abgegeben, ist damit zugleich die Erklärung verbunden, weitere sorgeberechtigte Personen (soweit vorhanden) zu vertreten. Ausschlaggebend für die Minderjährigkeit ist das Alter des Reisenden zum Zeitpunkt der Anmeldung. Mit der Anmeldung erfolgt die Zusendung des ausgefüllten Veranstaltungspasses.
Der Vertragsabschluss kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung des Veranstalters zustande. Diese kann von dem Eingang einer Anzahlung abhängig sein, wenn dies in der Ausschreibung vorgesehen ist.
II. An der Maßnahme kann grundsätzlich jeder teilnehmen. Eventuelle Einschränkungen oder bevorrechtigte Personen sind angegeben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch an der Teilnahme besteht nicht.
III. Der Reisepreis, die Anzahlung und Fälligkeiten sind aus der Ausschreibung zu ersehen. Bei Altersstaffelung gilt das Alter zum Zeitpunkt der Reise.
IV. Der Veranstalter bemüht sich um eine gewissenhafte Vorbereitung, er sorgt für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Busfahrten werden ausschließlich von Unternehmen durchgeführt, die Inhaber einer Genehmigung nach PBefG sind. Der Veranstalter bemüht sich um die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
V. Ein Reiserücktritt durch den Teilnehmer /die Teilnehmerin erfolgt durch schriftliche Erklärung oder Nichterscheinen zum Reiseantritt. Tritt der Teilnehmer / die Teilnehmerin vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
Der Veranstalter kann diesen Anspruch entsprechend der nachfolgenden Gliederung pauschalieren:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Gesamtpreises bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 40 % des Gesamtpreises bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises bis zum 4. Tag vor Reiseantritt 75 % des Gesamtpreises ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Gesamtpreises.
Sollten nachweisbar Mehrkosten angefallen sein, so können diese ebenfalls berechnet werden.
In jedem Fall bleibt es dem Teilnehmer / der Teilnehmerin unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter keine oder geringere Kosten entstanden sind. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer eigenen Reiserücktrittsversicherung.
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verantwortet gültige Reisedokumente, ansonsten ist der Teilnehmerbetrag in voller Höhe zu leisten.
VI. Der Veranstalter behält sich das Rücktrittsrecht, bei Vorbehalt aufgrund Nichterreichen der Mindestzahl zum Anmeldeschluss oder höherer Gewalt, vor. In diesem Fall wird der Reisepreis erstattet.
VII. Die Aufsichtspflicht für Minderjährige übernehmen die Reiseleiter ab Beginn der Maßnahme und bis zur Übergabe an die Sorgeberechtigten. Während der Freizeitmaßnahme kann den Teilnehmern festgelegte Zeit für selbständige Unternehmungen eingeräumt werden, die sie ohne Aufsicht in einem angewiesenen und angemessenen Rahmen gestalten dürfen (Freizeit im Objekt etc.).
VIII. Der Veranstalter gestaltet die Maßnahme entsprechend seiner Satzung mit christlichen Inhalten und Lebensformen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verzichtet deswegen auf die Mitnahme und den Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Rauschmitteln und auf die Vornahme von sexuellen Handlungen.
IX. Verletzt der Teilnehmer / die Teilnehmerin seine / ihre vertraglichen Pflichten und/oder werden Anordnungen nicht befolgt, kann es zum Ausschluss des Reisenden durch den Veranstalter kommen. Der Veranstalter ist berechtigt den Reisevertrag zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Bei Minderjährigen haften die Sorgeberechtigten.
Im Falle eines Ausschlusses von der Maßnahme, obliegt es den Sorgeberechtigten, den Minderjährigen / die Minderjährige zeitnah und auf eigene Kosten von der Maßnahme abzuholen. Bei Maßnahmen im Inland hat dies innerhalb einer Zeitspanne von 24 Stunden nach Ausschluss zu erfolgen, bei einer Maßnahme im Ausland innerhalb einer Zeitspanne von 48 Stunden nach Ausschluss.
X. Nicht erwünschte oder gefährliche Gegenstände, wie in der Teilnahmebestätigung aufgeführt, können vom Veranstalter für die Zeit der Maßnahme in Verwahrung genommen werden.
XI. Für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Vermittelt der Veranstalter im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er für die Durchführung der Fremdleistung nicht selbst, soweit in der Ausschreibung auf die Vermittlung von Fremdleistung hingewiesen wurde.
XII. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin bzw. die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Maßnahme Bildaufnahmen auch von ihm gemacht werden und dass diese für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters genutzt werden können. Sollte ein berechtigtes Interesse daran bestehen, dass Bilder nicht veröffentlicht werden, muss dies schriftlich vor Beginn der Maßnahme dem Veranstalter mittgeteilt werden.1
XIII. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass die durch die Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin durch den Veranstalter dauerhaft elektronisch gespeichert und zu eigenen Zwecken verwendet werden dürfen.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin bzw. die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer in Form einer Teilnehmerliste allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen zur Verfügung gestellt werden können. Über die Weitergabe der Teilnehmerliste an die Teilnehmer hinaus werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben.
XIV. Es wird dringend eine Haftpflicht- sowie eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
1gilt nicht für Anmeldungen der Kategorie „Zeit für Begegnung“